Tierische Gesetze

Tierische Gesetze: Deutsche Vorschriften für Bienen

Nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es tierische Gesetze – unser altehrwürdiges Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gibt auch so einiges her (der Text ist ein echter Amtsdeutsch-Klassiker).

Foto: © panthermedia.net Werner Schandor
BGB § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.




BGB § 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.

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Martina Berg ist Chefin von Bogensport Deutschland. Sie schießt Blankbogen, ist DFBV-Trainerin und Autorin von Bogensport-Büchern. Als Fach-Händlerin kennt sie sich auch mit Compound- und Recurvebögen aus. Dies ist ihr Hobbyblog.