Kuriose Tierwelt

Tierische Gesetze: keine Maultiere im zweiten Stock

In Massachusetts darf in einer Stadt ein Maultier (*) nicht im zweiten Stockwerk eines Hauses aufbewahrt werden, es sei denn, das Haus hat mindestens zwei Ausgänge.

Maultier – Foto: © Martina Berg (www.kuriosetierwelt.de)

Draußen auf einer Weide gefällt es diesem Maultier bestimmt besser, als in geschlossenen Räumen „aufbewahrt“ zu werden, meint ihr nicht auch?

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Martina Berg: Tierische Gesetze (*)

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